Neue USt-Warenspendenregelung

Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden seit 1. August 2024

Seit 1. August 2024 gibt es Änderungen für Warenspender*innen: Es ist ein „Nullsteuersatz“ für Lebensmittelspenden in Kraft getreten. Damit wurde eine langjährige Forderung der Tafel Österreich umgesetzt, die am Großmarkt Wien ansässig ist und mit den Großhändler*innen zusammenarbeitet. Ziel ist, gemeinsam Lebensmittelverschwendung und Armut zu bekämpfen.

Was das für Warenspender*innen am GMW bedeutet
Konkret betrifft die Umsatzsteuerbefreiung Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, die an Organisationen wie „Die Tafel Österreich“ gespendet werden. Unternehmen können somit nun die Vorsteuer für Warenspenden geltend machen, unterliegen aber nicht mehr der USt-Pflicht.
Auch im Bereich der Einkommens- und Körperschaftsteuer wurde eine Klarstellung getroffen: Bei Lebensmittelspenden, die unter den genannten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit sind, ist ab nun an Stelle des gemeinen Wertes der Buchwert im Zeitpunkt der Zuwendung als Betriebsausgabe anzusetzen.

Spendenbestätigung der Tafel Österreich
Die Tafel Österreich stellt für alle gespendeten, noch genusstauglichen Lebensmittel und alkoholfreien Getränke auf Wunsch eine Spendenbestätigung aus.
Damit erhalten Unternehmen einen Nachweis, dass ihre Spenden zu 100 % kostenfrei und zu 100 % bei armutsbetroffenen Menschen ankommen.

Für weitere Infos und Beratung kontaktieren Sie bitte office@tafel-oesterreich.at

Zum Download: Informationsblatt für Warenspender*innen

Copyright Foto: Tafel Österreich